Beitragsordnung 

Abteilung Tanzen

im

Polizeisportverband Erfurt e.V.

§1

Gültigkeit

Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen Mitglieder der Abteilung Tanzen entsprechend ihrer Satzung.

§2

Grundsätze

Die erhobenen Beiträge dienen zur Deckung der dem Verein entstehenden Kosten. Über die Verwendung wird in der Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt.

§3

Höhe und Fälligkeit der Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind bis zur Einführung des SEPA Lastschriftverfahrens jeweils bis zum 05. des laufenden Monats auf folgendes Konto zu überweisen:

Institut: Sparkasse Mittelthüringen

IBAN: DE37 8205 1000 0163 1146 68

Mit der Einrichtung des SEPA Verfahrens werden die Beiträge mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.

 

Monatlicher Beitrag

Aufnahmegebühr

15.00 €

Normaler Beitragssatz

19,00 €

Ermäßigter Beitragssatz

(Kinder, Schüler, Azubis,

Studenten bis 25 Jahre, Altersrentner)

15,00 €

Jahres-Grundbeitrag

15,00 €

Studenten/Schüler haben zu Beginn jedes Semesters einen Nachweis vorzulegen, ansonsten gilt ab nächstem Semesterbeginn/Schuljahr der normale Beitragssatz.

Beginnt die Mitgliedschaft bis zum 15. des laufenden Monats, wird der Beitrag für den gesamten Monat fällig. Bei einer Mitgliedschaft nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag erstmalig zum 1. des Folgemonats fällig.

Sollte aus Gründen, die der Zahlungspflichtige zu verantworten hat, ein Lastschrifteinzug von der Bank nicht ausgeführt werden, werden die entstehenden Kosten dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt.

Bei nicht erfolgten Beitragszahlungen erfolgt eine Mahnung. Für diese wird eine Gebühr in Höhe von 5 € erhoben. Diese ist zusammen mit dem ausstehenden Beitrag unverzüglich zu überweisen.

§4

Befristete Mitgliedschaft 

Eine befristete Mitgliedschaft ist nicht möglich.

§5

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 € je Mitglied, unhabhängig vom Beitragssatz. Sie wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.

§6

Rückvergütung

Bei ordentlicher Beendigung der Mitgliedschaft besteht Anspruch auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge ab Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist.

§7

Beitragsfreistellung

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand über eine teilweise oder vollständige Beitragsfreistellung entscheiden. Aktive Trainer und Mitglieder des Vorstandes sind vom Beitrag freigestellt. Über die Freistellung der Beisitzer im Vorstand entscheided dieser entsprechend der Kassenlage gesondert und auf Antrag des Beisitzers, bzw. der Beisitzerin.

Von Beitragszahlungen freigestellte Trainer, Vorstandsmitglieder und Beisitzer haben den aktuell gültigen Jahres-Grundbetrag zu entrichten.

§ 8 Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Mitglied selbst bestimmt wird, der jedoch den von der Mitgliederversammlung für aktive Mitglieder festgelegten Beitrag nicht unterschreiten darf.

§9

Gültigkeit

Diese Beitragsordnung gilt ab 17.08.2018 für alle Mitglieder der Abteilung Tanzen im PSV Erfurt e.V..

Sie wurde auf der Versammlung am 17. 08. 2018 beschlossen.

Hinweis Training während Ferienzeiten

Während der Schulferien findet aufgrund der Schließzeiten der Trainingsstätten kein reguläres Training statt.